Die Leitungen des öffentlichen Trinkwasserversorgers und die der privaten Grundwasserfassung dürfen in keinem Fall direkt miteinander verbunden werden. Dies um eine Kontamination des Trinkwassernetzes der Gemeinde zu verhindern.
Rückschlagventile stellen keinen ausreichenden Schutz dar. Beide Wasserleitungen müssen unabhängig voneinander sein (physische Trennung).
Ein Beispiel für eine physische Trennung ist in der unten dargestellten Abbildung zu sehen.