Schöffenrat

Edy Mertens - Politik

Edy Mertens

Bürgermeister - ËBL

46,Hauptstrooss

L-9980 Wilwerdange

Tel.: 9980501

E-mail: edy.mertens@troisvierges.lu

 

Guy Henckes - Politik

Guy Henckes

Schöffe-ËBL

6, rue des Prés

L-9907 Troisvierges

Tel.: 9980501

E-mail: guy.henckes@troisvierges.lu

Carlo Schroeder - Politik

Carlo Schroeder

Schöffe - ËBL

1, Kircherweeg

L-9943 Hautbellain

Tel.: 9980501

E-mail: carlo.schroeder@troisvierges.lu

Bezeichnung des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium ist das alltägliche Exekutiv- und Verwaltungsorgan der Gemeinde.

Es übt nicht nur rein kommunale Aufgaben aus, sondern funktioniert auch in einigen Fällen als Organ der Zentralregierung. Als solches ist das Schöffenkollegium dafür zuständig, auf dem Gebiet der Gemeinde die Ausführung der Gesetze und der polizeilichen Vorschriften unter der Aufsicht des Bezirkskommissar auszuführen.

Die Bürgermeister werden vom Großherzog ernannt und entlassen. Die Schöffen der Städte werden vom Großherzog ernannt und jene der anderen Gemeinden vom Innenminister.

Als Organ auf Gemeindeebene ist das Bürgermeister- und Schöffenkollegium unter anderem für die Veröffentlichung und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates, für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinde, die Ausübung der ländlichen Polizei, die Verwaltung von Gemeindearbeiten, usw., zuständig.

Zuständigkeitsbereich des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums

Das Kollegium kann sowohl als Vertreter der Gemeinde als auch als Vertreter des Staates handeln.

  • Als Vertreter der Gemeinde:

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium unterrichtet den Gemeinderat über die zu besprechenden Angelegenheiten und erstellt die Agenda für Versammlungen des Gemeinderats.
Der Gemeinderat trifft die Entschlüsse, die anschließend vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium veröffentlicht und ausgeführt werden. So beschließt der Gemeinderat beispielweise, Arbeiten durchführen zu lassen, und das Bürgermeister- und Schöffenkollegium betreut die Arbeiten und bestellt die mit den Arbeiten beauftragten Architekten, Unternehmer und Handwerker.
Zu den Aufgaben des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zählt der Abschluss von Miet- und Kaufverträgen, die Ernennung der Gemeindearbeiter, die Überwachung der Gemeindeämter, der Beamten, der Angestellten und Arbeiter der Gemeinde, die Überwachung der Kasse des kommunalen Rechnungswesens, die Verordnung der Ausgaben und die Verwaltung des Gemeindeeigentums.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium vertritt die Gemeinde in allen rechtlichen Angelegenheiten und beauftragt die Advokat-Anwälte, Anwälte und Gerichtsvollzieher, die als Rechtsvertreter der Gemeinde agieren.
Das Kollegium ist für die Ausführung der vom Gemeinderat erlassenen Gemeindeverordnungen verantwortlich und kann in dringenden Fällen selbst Gemeindeverordnungen erlassen, die allerdings im Anschluss bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats bestätigt werden müssen.

  • Als Vertreter des Staates:

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium ist für die Ausführung der Gesetze, Verordnungen und großherzoglichen und ministeriellen Beschlüsse zuständig, sofern diese nicht die Polizei betreffen. Das Kollegium überwacht die sozialen Ämter, überprüft jedes Jahr die Wählerlisten und genehmigt Glücksspiele. Außerdem befinden sich die Archive, Schriftsätze und Verzeichnisse des Standesamtes unter seiner Obhut.