Telefon: 99 80 50-315
E-Mail: salles@troisvierges.lu
Alle Informationen und Reservationen über Telefon : 99 80 50 - 315 oder über E-Mail: salles@troisvierges.lu
Die Anfragen der Reservierungen müssen den Verantwortlichen mindestens 2 Wochen vorher zukommen.
(ausgenommen von der "GRILLPLATZ": 691 97 93 27 - Henckes Marie-Thérèse)
Der Veranstalter ist zuständig für die Reinigung der gemieteten Räumlichkeiten. Die Kaution wird nach der Veranstaltung und Überprüfung der Räumlichkeiten zurückerstattet. Alle Kosten für entstandene Schäden und/oder Kosten für die Beseitigung von nicht entferntem Abfall werden von Ihrer Kaution abgezogen.
Nutzungsbedingungen:
- Die Öffentlichkeit wird darauf aufmerksam gemacht, dass Feuerwerkskörper strengstens untersagt sind.
- Die nächtliche Ruhe der Nachbarn muss respektiert werden. Halten Sie deshalb bitte die Türen und Fenster geschlossen.
- Die Toiletten im Gebäude müssen benutzt werden.
- Es ist strengstens untersagt Gläser und Flaschen aus dem Gebäude zu befördern.
- Die Fahrzeuge müssen gemäß den geltenden Vorschriften abgestellt werden.
- Am Tag nach der Veranstaltung muss der gesamte Festsaal einschließlich Küche, Abstellraum, Toiletten, Eingang sowie die Umgebung, der Parkplatz und der Bürgersteig gereinigt werden.
- Müll muss in SIDEC-Säcken (die bei der Gemeinde gekauft werden können) am Straßenrand deponiert werden.
- Die Reinigung wird von einem Vertreter der Gemeinde kontrolliert, im schlimmsten Fall wird von der Gemeinde eine zusätzliche Reinigung auf Kosten des Mieters vorgenommen.
- Eventuelle zusätzliche Reinigungskosten sowie eventuelle Brüche werden von der hinterlegten Kaution abgezogen. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, den Mieter für Schäden welche die hinterlegten Kaution übersteigen zur verantwortung zu ziehen.
- Bei Nichtbeachtung der aufgeführten Nutzungsbedingungen sowie bei Streitigkeiten über mögliche Schäden oder Kosten für eine zusätzliche Reinigung wird die zukünftige Nutzung eines Gemeinschaftsraums durch denselben Benutzer automatisch abgelehnt.
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Der Veranstalter ist alleinverantwortlich für die Sicherheit, Gesundheit und Hygiene sowohl der Gäste als auch des eingestellten Personals. Die Gemeinde, als Eigentümer des Gebäudes oder der beweglichen Gegenstände, kann unter keinen Umständen diesbezüglich haftbar gemacht werden.